Die Staatsduma Wird Sich Mit Der Regulierung Der Beziehung Zwischen Roboter Und Mensch Befassen

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Die Staatsduma Wird Sich Mit Der Regulierung Der Beziehung Zwischen Roboter Und Mensch Befassen
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Anonim
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Der Vorsitzende der Staatsduma der Russischen Föderation, Viacheslav Volodin, sagte bei einem Treffen mit Studenten des Innopolis-Instituts, dass sich das Unterhaus des Parlaments mit der Regulierung im Bereich der Robotik befassen werde. Dies wurde von Wedomosti berichtet.

Mit der Entwicklung der Robotik erklären Vertreter staatlicher Institutionen in verschiedenen Ländern häufig die Notwendigkeit einer rechtlichen Regulierung dieses Bereichs. In letzter Zeit wurden verschiedene Formen selbstlernender Systeme aktiv entwickelt, so dass sich das Problem der fehlenden rechtlichen Regulierung verschärft und die bestehenden Regeln und Gesetze den entwickelten Technologien hinterherhinken. Wenn beispielsweise ein autonomes selbstfahrendes Auto in einen Unfall gerät, ist nicht klar, wer genau verantwortlich sein soll – der Hersteller des Steuerungssystems, der Hersteller des Autos, der Fahrer oder vielleicht das Auto selbst kann es sein für schuldig befunden.

Der Sprecher der Staatsduma stellte fest, dass Russland möglicherweise zu den ersten Ländern gehört, die Gesetze im Bereich der Robotik regulieren. „Prognosen zufolge werden im Jahr 2022 überall Gesetze verabschiedet, die das Verhältnis zwischen Mensch und Roboter regeln“, sagte er, weitere Details zu künftigen Gesetzen sind nicht bekannt. Außerdem kündigte der Vorsitzende des Unterhauses an, einen Rat unter dem Vorsitzenden der Staatsduma zur gesetzgeberischen Unterstützung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft einzusetzen.

Zuvor wurden in den USA Ansiedlungsversuche im Bereich Roboter und unbemannte Fahrzeuge unternommen. In Michigan zum Beispiel können selbstfahrende Autos in einem Taxi ohne Fahrer fahren, und die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) hat im vergangenen Jahr selbstfahrende Autos rechtlich mit einem lebenden Fahrer gleichgesetzt. Trotzdem sind in diesem Bereich noch keine US-Fälle oder Gerichtsbeschlüsse bekannt.

Die Schweiz hat bereits einmal ein Computerprogramm "festgenommen" und einen Laptop beschlagnahmt - der als Kunstobjekt positionierte Bot "Random Darknet Shopper" kaufte wahllos verschiedene Waren, darunter auch Drogen. Anschließend wurde der Laptop zurückgegeben, und die Schöpfer des Kunstobjekts wurden nicht haftbar gemacht.

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